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   BGH, 01.06.1976 - VI ZR 224/74   

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https://dejure.org/1976,8039
BGH, 01.06.1976 - VI ZR 224/74 (https://dejure.org/1976,8039)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1976 - VI ZR 224/74 (https://dejure.org/1976,8039)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1976 - VI ZR 224/74 (https://dejure.org/1976,8039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nebengeleis - Waggon - Abrollen - Eisenbahn

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 921
  • VersR 1976, 963
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 364/51

    Hochspannungsleitung. Höhere Gewalt

    Auszug aus BGH, 01.06.1976 - VI ZR 224/74
    Unter höherer Gewalt i.S. von § 2 SHG (wo der Begriff in derselben Weise verwendet wird wie in § 1 RHG) hat die Rechtsprechung von jeher ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis verstanden, das auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt der Eisenbahn nicht verhindert oder ungeschehen gemacht werden könnte, und das auch nicht wegen seiner Häufigkeit von ihr in Kauf genommen und vertreten werden muß (BGHZ 62, 351, 354; 7, 338 m.w.Nachw.).

    Sie sind allerdings von der Eisenbahn nicht schon wegen ihrer Häufigkeit als typische Gefährdung durch den Betrieb (vgl. RGZ 101, 95; BGHZ 7, 338, 339) zu vertreten.

  • BGH, 30.05.1974 - III ZR 190/71

    Verunreinigung von Gewässern

    Auszug aus BGH, 01.06.1976 - VI ZR 224/74
    Unter höherer Gewalt i.S. von § 2 SHG (wo der Begriff in derselben Weise verwendet wird wie in § 1 RHG) hat die Rechtsprechung von jeher ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis verstanden, das auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt der Eisenbahn nicht verhindert oder ungeschehen gemacht werden könnte, und das auch nicht wegen seiner Häufigkeit von ihr in Kauf genommen und vertreten werden muß (BGHZ 62, 351, 354; 7, 338 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.12.1950 - III ZR 154/50

    Betriebsgefahr und höhere Gewalt

    Auszug aus BGH, 01.06.1976 - VI ZR 224/74
    Zum Begriff des Betriebes der Eisenbahn gehören nach ständiger Rechtsprechtang zuvörderst die gesamten, der Beförderung dienenden Tätigkeiten, nämlich deren Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung, aber auch solche Vorgänge, die mit der eigentlichen Beförderungstätigkeit in einem örtlichen und zeitlichen, inneren oder äußeren Zusammenhang stehen, sofern die Ursache des Unfalls in einer dem Eisenbahnbetrieb eigentümlichen Gefahr zu finden ist (vgl. BGHZ 1, 17, 19; Senatsurteile vom 15. Januar 1963 - VI ZR 75/62 - NJW 1963, 711 = VersR 1963, 291 m.w.Nachw. und vom 5. Mai 1963 - VI ZR 15/62 - NJW 1963, 1107 - VersR 1963, 583).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62

    Schaden eines Kraftfahrers wegen eines Zusammenpralls eines Kfz mit einer wegen

    Auszug aus BGH, 01.06.1976 - VI ZR 224/74
    Zum Begriff des Betriebes der Eisenbahn gehören nach ständiger Rechtsprechtang zuvörderst die gesamten, der Beförderung dienenden Tätigkeiten, nämlich deren Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung, aber auch solche Vorgänge, die mit der eigentlichen Beförderungstätigkeit in einem örtlichen und zeitlichen, inneren oder äußeren Zusammenhang stehen, sofern die Ursache des Unfalls in einer dem Eisenbahnbetrieb eigentümlichen Gefahr zu finden ist (vgl. BGHZ 1, 17, 19; Senatsurteile vom 15. Januar 1963 - VI ZR 75/62 - NJW 1963, 711 = VersR 1963, 291 m.w.Nachw. und vom 5. Mai 1963 - VI ZR 15/62 - NJW 1963, 1107 - VersR 1963, 583).
  • BGH, 15.01.1963 - VI ZR 75/62
    Auszug aus BGH, 01.06.1976 - VI ZR 224/74
    Zum Begriff des Betriebes der Eisenbahn gehören nach ständiger Rechtsprechtang zuvörderst die gesamten, der Beförderung dienenden Tätigkeiten, nämlich deren Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung, aber auch solche Vorgänge, die mit der eigentlichen Beförderungstätigkeit in einem örtlichen und zeitlichen, inneren oder äußeren Zusammenhang stehen, sofern die Ursache des Unfalls in einer dem Eisenbahnbetrieb eigentümlichen Gefahr zu finden ist (vgl. BGHZ 1, 17, 19; Senatsurteile vom 15. Januar 1963 - VI ZR 75/62 - NJW 1963, 711 = VersR 1963, 291 m.w.Nachw. und vom 5. Mai 1963 - VI ZR 15/62 - NJW 1963, 1107 - VersR 1963, 583).
  • RG, 07.12.1908 - VI 643/07

    Höhere Gewalt im Falle der Entgleisung eines Eisenbahnzuges durch die

    Auszug aus BGH, 01.06.1976 - VI ZR 224/74
    Dabei richtet sich das Maß dessen, was zur Gefahrenabwehr zu geschehen hat, nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen, und findet seine Grenze erst an der notwendigen, vernünftigen Rücksicht auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebsunternehmers (vgl. dazu RGZ 70, 98 ff m.w.Nachw., ferner RG JV 1926, 2290).
  • OLG München, 11.12.1990 - 5 U 3781/90

    Unbeabsichtigter Sturz; Fahrgast; fahrender Eisenbahnzug; Höhere Gewalt;

    Zum Begriff des Betriebs der Eisenbahn gehören zuvörderst die gesamten, der Beförderung dienenden Tätigkeiten, nämlich deren Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung, aber auch solche Vorgänge, die mit der eigentlichen Beförderungstätigkeit in einem örtlichen und zeitlichen, inneren oder äußeren Zusammenhang stehen, sofern die Ursache des Unfalls in einer dem Eisenbahnbetrieb eigentümlichen Gefahr zu finden ist (BGH VersR 1976, 963).

    Unter höherer Gewalt in diesem Sinne wird ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis verstanden, das auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt der Eisenbahn nicht verhindert oder ungeschehen gemacht werden könnte, und das auch nicht wegen seiner Häufigkeit vor ihr in Kauf genommen und vertreten werden muß (BGH VersR 1976, 963/964).

  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 256/87

    Begriff des Herabfallens; Haftung wegen krimineller Anschläge auf Strommasten;

    Voraussetzung ist dafür aber, daß sie mit zumutbaren Mitteln auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden können (Senatsurteil vom 1. Juni 1976 - VI ZR 224/74 - Vers 1976, 963, 964 für den Bahnbetrieb; vgl. auch BGHZ 62, 351, 354 zu § 22 Abs. 2 Satz 2 WHG und Gottwald, Karlsruher Forum 1986, S. 3, 11).
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